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Immobilien-Teilverkauf: Risiken durch Preisrückgänge

Die anhaltenden Preisrückgänge auf dem Immobilienmarkt bergen erhebliche Risiken für Teilverkäufer von Häusern. Das geht aus einem „spiegel.de“-Artikel hervor, der sich auf eine Studie von Leutner-Consulting bezieht. Demnach könnten Eigentümer bei einem Wertverlust ihrer Immobilie von 10 Prozent nur noch 66 Prozent des ursprünglichen Wertes für ihren Restanteil erzielen. Bei größeren Preisrückgängen von 25 oder gar 40 Prozent reduziert sich der Wert des Restanteils weiter auf 40 beziehungsweise 13 Prozent.

Im Falle eines Teilverkaufs übertragen Eigentümer einen Teil ihrer Immobilie an eine Immobilienfirma, behalten aber gegen Gebühr das Nutzungsrecht für die veräußerten Bereiche. Parallel dazu ermächtigen sie die Immobilienfirma, das Gesamtobjekt spätestens nach ihrem Ableben weiterzuveräußern. Studienautor Bernd Leutner warnt: „Das Verlustpotenzial ist erheblich“. Denn in den Verträgen würden die Anbieter sich den Großteil der zu erzielenden Gewinne sichern.

Zusätzlich zu den erheblichen Wertverlusten haben Teilverkaufsfirmen Schutzmaßnahmen gegen fallende Immobilienpreise in ihren Verträgen festgelegt. Diese Klauseln garantieren ihnen einen Mindestgewinn von bis zu 17 Prozent beim Weiterverkauf der Immobilie. Darüber hinaus können beim Verkauf der Immobilie sogenannte Durchführungsentgelte anfallen. Eigentümer oder ihre Erben könnten laut Leutner bei Vertragsende „eine böse Überraschung“ erleben.

Quelle: spiegel.de
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