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Mieterhöhung nach Modernisierung: Was erlaubt ist

Wann und in welcher Höhe Mieterhöhungen zulässig sind

Modernisierungsmaßnahmen können den Wohnwert einer Immobilie erheblich steigern. Doch Vermieter dürfen die Kosten nicht uneingeschränkt auf die Mieter umlegen. Die gesetzlichen Regelungen zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung sind klar definiert und sollten genau beachtet werden.

Welche Modernisierungen sind umlagefähig?

Nicht jede Renovierung oder Reparatur berechtigt zu einer Mieterhöhung. Kosten können nur dann auf die Miete umgelegt werden, wenn die Maßnahmen:

den Energieverbrauch senken (z. B. neue Fenster oder Wärmedämmung),
den Wohnkomfort deutlich erhöhen (z. B. neuer Balkon, bessere Schallschutzfenster),
gesetzliche Vorgaben erfüllen (z. B. Rauchmelderpflicht, Barrierefreiheit).

In welcher Höhe darf die Miete steigen?

Die Modernisierungsumlage beträgt maximal acht Prozent der aufgewendeten Kosten pro Jahr. Allerdings gibt es eine Deckelung: Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Pflichten des Vermieters

Vermieter müssen Modernisierungen mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich ankündigen. Die Mieter haben dann die Möglichkeit, Einwände zu erheben oder in Härtefällen eine Reduzierung der Mieterhöhung zu beantragen.

Fazit

Modernisierungen können für Vermieter eine sinnvolle Investition sein, müssen aber klar kalkuliert werden. Wer die gesetzlichen Regelungen einhält und die Maßnahmen transparent kommuniziert, kann eine langfristig nachhaltige Mieterhöhung durchsetzen, ohne rechtliche Konflikte zu riskieren.

© immonewsfeed

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