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Abschreibung von Immobilien: Steuerliche Vorteile nutzen

Wer in Immobilien investiert – ob zur Vermietung oder als Kapitalanlage – kann durch gezielte Abschreibungen steuerlich profitieren. Die sogenannte „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) reduziert die steuerliche Belastung und verbessert die Rendite. Doch wie funktioniert die Abschreibung, und worauf sollten Eigentümer achten?

Grundprinzip der AfA

Die Anschaffungskosten einer Immobilie werden steuerlich auf die Nutzungsdauer verteilt. Für Wohngebäude beträgt diese 50 Jahre – daraus ergibt sich eine jährliche lineare Abschreibung von 2 % auf den Gebäudeanteil. Der Wert des Grundstücks ist davon ausgenommen und muss gesondert ermittelt werden.

Besondere Abschreibungen möglich

Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder besonders energieeffizienten Neubauten sind erhöhte Abschreibungen möglich – teilweise bis zu 9 % in den ersten Jahren. Auch Sanierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen abgeschrieben werden. Hier lohnt sich eine individuelle Steuerberatung, um das Potenzial voll auszuschöpfen.

Voraussetzungen und Nachweise

Vermietung ist Grundvoraussetzung für die steuerliche Geltendmachung. Eigentümer sollten alle Belege und Gutachten sorgfältig aufbewahren, um gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen zu können, welche Anteile für das Gebäude angesetzt wurden. Auch Umbauten und Modernisierungen nach dem Kauf können abgeschrieben werden – allerdings nicht sofort in voller Höhe.

Fazit

Die Abschreibung ist ein wirkungsvolles Instrument zur Steueroptimierung bei vermieteten Immobilien. Wer gezielt plant und die steuerlichen Rahmenbedingungen nutzt, kann seine jährliche Steuerlast deutlich senken und die Rendite verbessern.

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