Festlegung des Mietpreises
Nach erfolgter Vorbesichtigung werten wir die zusammengetragenen Informationen aus und setzen den Mietpreis mit Ihnen und im gesetzlichen Rahmen fest (Prüfung von Vergleichswohnungen, dem Mietspiegel, der zuvor erzielten Miete). Hier gilt es, insbesondere die an die Festsetzung der Mieten gestiegenen Voraussetzung der Mietpreisbremse zu beachten.
Auch die richtige Kalkulation der Betriebs- bzw. Mietnebenkosten ist sehr wichtig. Oft werden diese zu gering angesetzt und spätestens bei der ersten Betriebskostenabrechnung ist der Ärger mit dem neuen Mieter vorprogrammiert. Auch hier kommt Ihnen wieder unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Hausverwaltung zu Gute.