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Treppenhauspflege: Wer ist wofür verantwortlich?

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte eines Hauses – und zugleich ein gemeinschaftlich genutzter Raum, der regelmäßig gereinigt und gepflegt werden muss. Doch wer ist eigentlich verantwortlich? Eigentümer, Mieter oder Dienstleister? Klarheit bei Zuständigkeiten sorgt für Ordnung, Sicherheit und ein gutes Miteinander im Haus.

Eigentümergemeinschaft oder Verwaltung entscheidet

In Mehrfamilienhäusern liegt die Entscheidung meist bei der Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung: Entweder wird ein externer Reinigungsdienst beauftragt oder die Reinigung im Wechsel durch Bewohner organisiert. Die Zuständigkeit sollte klar im Hausvertrag oder der Gemeinschaftsordnung geregelt sein.

Pflichten von Mietern im Überblick

Wenn im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass Mieter zur Reinigung verpflichtet sind, müssen sie dieser Aufgabe auch nachkommen – oft im wöchentlichen Wechsel. Fehlt eine entsprechende Klausel, darf die Pflicht nicht einfach vorausgesetzt werden. Auch Umfang und Häufigkeit sollten konkret benannt sein.

Typische Streitpunkte vermeiden

Unklare Regelungen oder mangelnde Kontrolle führen häufig zu Unzufriedenheit. Wer ist wann dran? Was gehört zur Reinigung? Ein einfacher Reinigungsplan im Eingangsbereich kann helfen. Bei regelmäßigen Problemen empfiehlt sich ein professioneller Dienstleister – für mehr Fairness und Sauberkeit.

Besondere Anforderungen beachten

Im Winter gilt zusätzlich die Räumpflicht. Wer den Gehweg oder die Treppe räumen muss, ist ebenfalls vertraglich geregelt. Bei Verletzungen durch Vernachlässigung können Haftungsfragen entstehen – hier ist Sorgfalt geboten.

Fazit

Ein sauberes Treppenhaus stärkt das Wohnklima und den Eindruck nach außen. Wer Zuständigkeiten eindeutig regelt – ob intern oder extern – sorgt für reibungslose Abläufe und vermeidet Konflikte. Für Eigentümer ist eine professionelle Lösung meist der stressfreie Weg.

© immonewsfeed

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