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Überbau: Was Eigentümer bei Grenzüberschreitungen tun können

Ein Überbau liegt vor, wenn ein Bauwerk (z. B. eine Garage oder ein Dachüberstand) ungewollt oder bewusst auf das Nachbargrundstück ragt. Solche Situationen sind selten beabsichtigt – können aber zu ernsten Streitigkeiten führen. Eigentümer sollten wissen, welche Rechte sie haben und wie sie mit solchen Fällen umgehen.

Wann liegt ein Überbau vor?

Ein Überbau ist gegeben, wenn bauliche Anlagen die Grundstücksgrenze überschreiten – sei es über oder unter der Erde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt. Auch kleine Abweichungen wie ein Fundament auf dem Nachbargrundstück gelten rechtlich als Überbau und können zu Rückbauforderungen führen.

Unterschied zwischen absichtlich und versehentlich

Wurde der Überbau mit Wissen oder Billigung des überbauten Nachbarn errichtet, kann dieser nicht mehr auf Beseitigung bestehen – es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ist der Überbau hingegen ohne Zustimmung erfolgt, kann der Nachbar den Rückbau verlangen – oder eine Entschädigung fordern, wenn der Rückbau unverhältnismäßig wäre.

Vorgehen bei Konflikten

Wer von einem Überbau betroffen ist, sollte zuerst das Gespräch mit dem Nachbarn suchen. Oft lässt sich eine einvernehmliche Lösung finden – etwa durch eine Entschädigungsregelung oder die notarielle Eintragung eines Überbaurechts im Grundbuch. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Weg über ein Schlichtungsverfahren oder das Zivilgericht notwendig sein.

Fazit

Ein Überbau ist ein sensibler Fall, der Fingerspitzengefühl und rechtliche Beratung erfordert. Eigentümer sollten Bauprojekte daher immer exakt planen und dokumentieren lassen – um späteren Ärger zu vermeiden und nachbarschaftliche Beziehungen nicht unnötig zu belasten.

© immonewsfeed

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